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   BGH, 23.11.1956 - I ZR 41/55   

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https://dejure.org/1956,5947
BGH, 23.11.1956 - I ZR 41/55 (https://dejure.org/1956,5947)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1956 - I ZR 41/55 (https://dejure.org/1956,5947)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1956 - I ZR 41/55 (https://dejure.org/1956,5947)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1954 - I ZR 178/52

    Cupresa, Cupresa/Kunstseide

    Auszug aus BGH, 23.11.1956 - I ZR 41/55
    Sie lassen eine eindeutige Feststellung darüber vermissen, daß die in Betracht kommenden Verkehrskreise (hier das Publikum), und zwar ein nicht völlig unerheblicher Teil (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] - Cupresa), in der Werbeangabe "doppelt gebrannt" ein besonders günstiges Angebot nicht erblicken, und sind auch im übrigen von Rechtsirrtum beeinflußt.

    Beim die Meinung des Werbenden ist für die Frage, ob ein Verstoß gegen § 3 UnlWG vorliegt, ohne Bedeutung (BGHZ 13, 244 [BGH 11.05.1954 - I ZR 178/52] [252]).

  • BGH, 15.05.1956 - I ZR 148/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.11.1956 - I ZR 41/55
    Soweit die Revision zur Begründung dieses Rechtsstandpunktes auf das Urteil des erkennenden Senats vom 15. Mai 1956 - I ZR 148/54 - (Tiefenfurter Bauernbrot = GRUR 1956, 550) Bezug nimmt, geht dieser Hinweis fehl.
  • BGH, 18.01.1963 - Ib ZR 149/61

    Rechtsmittel

    Es ist deshalb nicht rechtsirrig, wenn das Berufungsgericht unter Zugrundelegung der von ihm gewonnenen Anschauung von der tatsächlichen Wirkung der Werbebehauptung diese rechtlich nicht als möglichen Verstoß gegen § 3 UWG gewertet, sondern als unschädliche reklamehafte Herausstellung hat hingehen lassen (vgl. BGH I ZR 41/55 vom 23. November 1956).
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